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OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.04.2005 - 34 T 13/05
- OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04
Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05
Die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfällt, weil zwischenzeitlich der Aufenthalt des Betroffenen aufgrund einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 AsylVfG) rechtmäßig geworden war und erst aufgrund einer Abschiebungsandrohung im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03.05.2005 die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eingetreten ist (vlg. Bayerisches ObLG Beschluss vom 16.09.2004 - 4 ZBR 070/04 m.w.N.).
- OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass keine für die Entscheidung bedeutsamen Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147). - OLG München, 08.01.2008 - 34 Wx 1/08
Ausländerrecht: Durchführbarkeit der Abschiebung eines nicht identifizierten …
Das Landgericht darf von der mündlichen Anhörung des betroffenen Ausländers in der Beschwerdeinstanz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen absehen (vgl. zuletzt Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07; vom 25.10.2007, 34 Wx 125/07, sowie OLG Frankfurt vom 7.4.2003, 20 W 117/03 mit ausführlichen Nachweisen; OLG Köln vom 23.5.2005, 16 Wx 89/05 = AuAS 2005, 147). - OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde, …
Noch weiter geht das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 23.5.2005, 16 Wx 89/05), das fordert, dass mit Sicherheit auszuschließen ist, dass von einer Anhörung bedeutsame Erkenntnisse zu erwarten sind. - OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05 Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass keine für die Entscheidung bedeutsamen Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147).
- OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Zur Frage, ob enge familiäre Bindungen der Haftanordnung sowie der Abschiebung …
Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf. N.).